Sicherheitsstrecke Reisswolf Sachsen - sicher ist sicher

Die Grundlage unserer Arbeit ist das Bundesdatenschutzgesetz und das Sächsische Datenschutzgesetz in Verbindung mit der DIN 66399. Sowohl das BDSG als auch des SächsDSG verlangen von uns die Realisierung bestimmter technischer, organisatorischer und personeller Voraussetzungen, die den ordnungsgemäßen und sicheren Transport sowie die Vernichtung des Materials gewährleisten.

Unser Betrieb unterliegt der anlassfreien Kontrolle durch das Regierungspräsidium, Abteilung Datenschutz lt. § 38 BDSG. Der Auftragnehmer hat gemäß § 36 BDSG einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Des weiteren ist unser Unternehmen nach DIN EN ISO 9001:2008, durch das Datenschutzgütesiegel für Aktenvernichtung und Archivsoftware und als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert.

Bereitstellung und Abholung von verschließbaren Sicherheitscontainern je nach Anforderung zur datenschutzgerechten Entsorgung und Vernichtung von anfallenden Akten- und Datenträgern. Die Gestellung und Abholung der Sicherheitscontainer erfolgt durch geschultes Reisswolfpersona,l das gemäß § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet und auf die Folgen einer Missachtung hingewiesen worden sind. Bei der Gestellung bzw. Abholung der Sicherheitscontainer weist sich der Reisswolfmitarbeiter mit dem Sicherheitsausweis mit Reg.- Nr.: bzw. BPA.-Nr.: aus, der nur in Verbindung mit den Bundespersonalausweis gültig ist.

Der zur Übernahme berechtigte und geschulte Reisswolfmitarbeiter übergibt ein vorgefertigtes Protokoll, indem die Übergabe bzw. Übernahme durch beide Vertragsparteien dokumentiert wird. ( Datenträgervernichtungszertifikat Protokoll in 3- facher Ausfertigung ) Ein Zugriff auf die Inhalte der Sicherheitscontainer wird ausgeschlossen.

Eine Namensliste der berechtigten, und befugten Mitarbeiter der REISSWOLF Sachsen GmbH wird ausgehändigt. Die abgeforderte Leistung erfolgt auf Abruf oder im vereinbarten Turnus. Ab protokollierter Übergabe / Übernahme der Akten- und Datenträger haftet der Auftragnehmer für deren sicheren Transport und deren auftragsgemäße / datenschutzgerechten Vernichtung.

Als Entsorgungsfahrzeuge werden nur geschlossene Kofferfahrzeuge mit Rolladen bzw. zur Abholung der Datenträger werden nur LKW mit festen / gesicherten Kofferaufbau und Ladebordwand incl. Rolltor eingesetzt oder ein Sicherheitspressfahrzeug, das den Inhalt des Containers im hermetisch gesicherten Raum verpresst.
Die Vernichtung des Materials erfolgt in unserem Vernichtungsbetrieb in 09114 Chemnitz, Fischweg 14.

Der Auftragnehmer trifft ausreichende, organisatorische und technische Maßnahmen entsprechend § 9 BDSG und § 9 SächsDSG, um Unbefugten den Zutritt zur Vernichtungsanlage zu verwehren. Eine Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmen wird ausgeschlossen. Insbesondere wird der Vernichtungsbereich durch eine Alarmanlage gesichert. Die Vernichtung bzw. das Außengelände wird mit Hilfe einer Videoanlage überwacht. Die Entladung der Transportfahrzeuge wird durch spezielle Fahrzeugschleusen abgesichert.

Die Entleerung der Sicherheitsbehälter bzw. des Sicherheitspressfahrzeuges erfolgt ausschließlich im Videoüberwachten geschlossenen Sicherheitsbereich. Die Vernichtung des Datenmaterials erfolgt am Tage der Abholung durch zwei unabhängige Vernichtungsanlagen vom Typ Vecoplan. Die Datenträger werden durch eine zertifizierte und ausgezeichnete Verfahrensweise gemäß DIN 66399 in den jeweils geforderten Sicherheitsstufen zerkleinert, verwirbelt und verpresst.

Durch diese zwei Vernichtungsanlagen können wir Ihnen selbst bei evtl. auftretenden technischen Störungen wie Maschinenbruch durch Fremdkörpereinwirkung eine Vernichtung am Entsorgungstag garantieren. Darüber hinaus besitzt REISSWOLF einen Havarieplan bei evtl. Komplettausfall der Vernichtungsanlagen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach erfolgter Vernichtung der Datenträger eine verbindliche, schriftliche Vernichtungserklärung aus ( Datenträgervernichtungszertifikat ). Diese wird spätestens mit Erstellung der Rechnung ausgehändigt. Der Auftraggeber hat das Recht, Transport und Vernichtung seiner Datenträger jederzeit zu überwachen, soweit nicht die Sicherheitsbedürfnisse anderer Auftraggeber dadurch berührt werden.

Die Überwachung erfolgt in Abstimmung, mit dem Auftragnehmer der die erforderliche Hilfestellung gewährleistet. Das vernichtete Akten- und Datenträgermaterial wird als Recycelprodukt der Industrie zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich besteht für Sie die Möglichkeit, sich bei der Fa. REISSWOLF Sachsen GmbH von einer datenschutzgerechten Entsorgung / Vernichtung selbst zu überzeugen.